Seit heute gilt …

… die Neuregelung zur Bestandsdatenauskunft. Die muss jetzt noch in den Polizeigesetzen der Länder umgesetzt werden, aber ist das erstmal geschehen, haben wir ein paar potentielle Mitleser mehr in unseren Postfächern zu erwarten. Es gilt, dass schon bei Ordnungswidrigkeiten (falsch parken ist ein beliebtes Beispiel, und wir dachten, es ginge um Terrorismus) die Bestandsdaten bei den Providern abgefragt werden dürfen, einschließlich der PINs, PUKs und Passwörter.

Dass da vorher ein Richter seine Unterschrift druntersetzen muss, sollte Euch nicht wirklich beruhigen; die Richter haben gar keine Zeit, die Anträge zu prüfen und nur die allerwenigsten werden abgelehnt (deutlich unter einem Prozent). Und, ach ja, ihr müsst über die Abfrage informiert werden. Allerdings nur, solange das die Ermittlung nicht gefährdet. Da das in der Regel der Fall zu sein scheint (in der Vergangenheit wurde ähnlichen Informationspflichten noch nie nachgekommen), werdet ihr vermutlich auch nicht informiert werden.

Es ist damit zu rechnen, dass das Gesetzt zum zweiten Mal vor dem Verfassungsgericht landet.  (Quelle: heise und andere)

Update (1.6.2013): Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht wurde von zwei Piraten eingelegt. Wer will, kann sich daran beteiligen.

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert