Seit heute gilt …

… die Neuregelung zur Bestandsdatenauskunft. Die muss jetzt noch in den Polizeigesetzen der Länder umgesetzt werden, aber ist das erstmal geschehen, haben wir ein paar potentielle Mitleser mehr in unseren Postfächern zu erwarten. Es gilt, dass schon bei Ordnungswidrigkeiten (falsch parken ist ein beliebtes Beispiel, und wir dachten, es ginge um Terrorismus) die Bestandsdaten bei den Providern abgefragt werden dürfen, einschließlich der PINs, PUKs und Passwörter.

Dass da vorher ein Richter seine Unterschrift druntersetzen muss, sollte Euch nicht wirklich beruhigen; die Richter haben gar keine Zeit, die Anträge zu prüfen und nur die allerwenigsten werden abgelehnt (deutlich unter einem Prozent). Und, ach ja, ihr müsst über die Abfrage informiert werden. Allerdings nur, solange das die Ermittlung nicht gefährdet. Da das in der Regel der Fall zu sein scheint (in der Vergangenheit wurde ähnlichen Informationspflichten noch nie nachgekommen), werdet ihr vermutlich auch nicht informiert werden.

Es ist damit zu rechnen, dass das Gesetzt zum zweiten Mal vor dem Verfassungsgericht landet.  (Quelle: heise und andere)

Update (1.6.2013): Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht wurde von zwei Piraten eingelegt. Wer will, kann sich daran beteiligen.

 

Aus dem Parteiprogramm der Piraten

Commons (Gemeingüter): Vorfahrt für Kooperation, Selbstorganisation und Gemeinsinn

Die Piraten setzen sich dafür ein, Freiräume für Selbstorganisation zu schaffen, Verantwortung zu teilen und Institutionen nachhaltig und erfolgreich zu organisieren.

Dazu sollen die Möglichkeiten und Grenzen kooperativer Organisationsmodelle (sog. “Commons”) zur nachhaltigen Nutzung gemeinsamer Ressourcen in einem fortlaufenden Prozess überprüft, und Institutionen bei Bedarf reformiert oder neu geschaffen werden.

Commons als Bildungsaufgabe verstehen

Die Inhalte und Konzepte von nach Commons-Prinzipien gestalteten Organisationsmodellen und Institutionen sind zum Lernziel in Bildungseinrichtungen und -projekten zu machen. Dazu können wir auf viele hervorragende Beispiele, auch aus Deutschland, zurückgreifen.

Vor allem aber sollen bereits die Schülerinnen und Schüler die Praxis gemeinsamer Verantwortungsübernahme und Entscheidungsfindung üben.

Mit Commons Teilhabe ermöglichen

Vorhandene Gemeingüter müssen erhalten, fortentwickelt und gemehrt werden. Verlust von Gemeingut ist zu vermeiden. Ist Gemeingut verloren gegangen, so ist die Gesellschaft aufgerufen, es sich wieder anzueignen.

Besonders Menschen mit geringem Einkommen benötigen öffentliche Plätze und Einrichtungen(2). Parks, Spielplätze, Marktplätze, Gemeindezentren, Schwimmbäder, Gemeinschaftsgärten(3), öffentliche Sportplätze oder einfach nur Freiräume bieten Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Teilhabe.

In Regionen mit demografisch kritischen Prognosen sind innovative Formen des sozialen Miteinanders zu fördern, etwa in Form von Gemeinschaftszentren. Weder für Muße, noch für Freiraum braucht man eine Rechtfertigung. Freiraum ermöglicht Kreativität, aber auch Ruhe. Und das brauchen wir. Das ist menschlich.

Commons Vorrang gewähren

Vor einer Privatisierung oder Verstaatlichung gesellschaftlicher Aufgabenbereiche ist im Einzelfall zu prüfen, ob Selbstorganisation und Selbstverwaltung möglich wäre. Bei gleicher oder besserer Eignungsprognose ist diesen Vorrang zu gewähren.

Commons-Projekte anleiten und unterstützen

Alle Ebenen wirtschaftspolitischer Entscheidungs- und Verwaltungsstrukturen sind mit entsprechendem Fachwissen auszustatten. Diese Stellen werden so in die Lage versetzt, Selbstverwaltungsprojekte bei der Institutionenfindung und -umsetzung zu beraten, zu unterstützen und zu fördern oder etwaige Konflikte zu moderieren.

Quelloffene Software in der Verwaltung einsetzen

Für die öffentliche Verwaltung ist der Einsatz quelloffener Software grundsätzlich vorzuziehen. Nur wenn in speziellen Fällen schwerwiegende Gründe gegen einen Einsatz quelloffener Software sprechen, sollen proprietäre Lösungen erwogen werden.

Bei Neuanschaffungen und Aufrüstungen sind freie Alternativen stets zu prüfen. Ausschreibungen sind entsprechend zu gestalten. Die einzelnen Behörden sollen bei der Umstellung auf offene Software unterstützt werden. Ein Vorbild hierfür kann die Landeshauptstadt München mit dem Projekt LiMux sein.

Daten offenlegen

Daten bilden die Grundlage politischer Diskussion. Ihre Gewinnung wird oft durch Steuergelder finanziert, wie z.B. bei Verkehrs- und Umweltdaten und den öffentlichen Haushalten.

Diese Daten gehören den Bürgerinnen und Bürgern. Ihre zeitnahe, umfassende und niederschwellige Veröffentlichung ist die Grundlage dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger sich im Bedarfsfall in die politische Diskussion einmischen können.

Diese Veröffentlichung soll gemeinfrei in einem bundesweit einheitlichen Datenportal erfolgen. Von Antragsverfahren, einschränkenden Lizenzmodellen und Gebühren ist dabei generell abzusehen. Die Weiterverbreitung und auch die kommerzielle Nutzung sollen ausdrücklich gestattet werden. Neben für die Lektüre aufbereiteten Formaten sollen die Daten auch in freien maschinenlesbaren Formaten angeboten werden, die sich für die maschinelle Weiterverarbeitung und Aufbereitung eignen.

Internationale wissenschaftliche Vernetzung verbessern

Der Umsetzung, der in den vorangehenden Absätzen genannten Programmpunkte, sind jeweils die wissenschaftlichen Erkenntnisse der Commons-Forschung zugrunde zu legen. Anleitende und umsetzende Institutionen sollen sich hierzu in nationalen oder internationalen Verbänden oder Forschungseinrichtungen engagieren und entsprechende organisatorische Zuständigkeiten im Rahmen ihrer Verwaltung schaffen.

Staatliche Institutionen haben in ihren Jahresberichten zu Aktivität und Fortschritten auf diesem Gebiet öffentlich Rechenschaft zu legen.