Creative Commons Lizenzen in Deutschland gerichtlich durchgesetzt

Das Landgericht Berlin hat in einem Beschluss vom 8. Oktober 2010 (Az. 16 O 458/10) die Nutzung eines CC-lizenzierten Fotos wegen eines Lizenzverstoßes verboten. Dies stellt – soweit bekannt – die erste erfolgreiche Durchsetzung einer Creative Commons Lizenz in Deutschland dar.

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Und weil wir gerade beim Thema sind, gibt es hier noch ein „Motivationsvideo“ für alle Kreativen (und auch nicht so Kreativen), ihr Zeug doch endlich dem Rest der Welt zur Verfügung zu stellen. Damit Gutes noch besser wird.

Alle Jahre wieder

Dieser Artikel ist einem Sonderschulpädagogen gewidmet, der die Sorge um Gemeingüter in die Nähe zum Sozialismus stellt. Andererseits (schulterzuck), warum gebe ich mich überhaupt damit ab?  Sozialismus an sich ist ja auch nicht schlimm, der ist eher so wie Beton (vor-sich-hin-grins), kommt drauf an, was man draus macht.

OK, Du bist gemeint, nimm das:

„Bildungseinrichtungen sollen sich so auf ihren vorrangigen Zweck, das Vermitteln von Bildung, konzentrieren können, statt sich um Lizenzproblematiken zu kümmern. Denn niemand kommt auf die Idee, dass es strafbar sein könnte, Kopien der Noten von Jahrhunderte altem Liedgut anzufertigen. Vor allem, da auch Abgaben für die Kopiergeräte gezahlt werden. Und trotzdem müssen die Kopien in den meisten Fällen nochmal explizit bei der GEMA bezahlt werden. Unser Ziel war es, ein kleines Notenbuch mit Liedern für die Vorweihnachtszeit zusammenzustellen, das jeder legal und kostenfrei kopieren und verteilen darf. Ich möchte mich bei all denen bedanken, die uns hierbei geholfen haben.“

Christian Hufgard, 1. Vorsitzender des Musikpiraten e.V.

Das erwähnte Heftchen gibt es hier als pdf-Datei und auf diesen Seiten ist die Geschichte nochmals erläutert (außerdem ist dort das Heft auch in anderen Formaten verfügbar). Viel gemeinfreien Spaß damit.

Update (2.12.2010): Telepolis hat die Geschichte auch als Meldung, plus ein paar Hintergründe.

Creative Commons – kreative Gemeingüter

DRadio Wissen stellt die Wissensnachrichten unter die Creative-Commons-Lizenz. Es ist gestattet, diese Nachrichten zu nichtkommerziellen Zwecken ohne Änderungen und unter Nennung des Urhebers weiterzuverbreiten. Dazu gehört auch die Einbindung in eigene Web-Seiten.

So beschreibt DRadio das Angebot. Warum das mir eine Meldung wert ist? Weil man als Blogger ständig auf die Urheberrechte achten muss und  das manchmal ziemlich nervt. Dank Creative Commons gibt es immer mehr Kreative, die lieber bekannt als unbekannt kein Geld verdienen wollen und deshalb ihre Werke zur Veröffentlichung bereitstellen, wenn nur ihr Name genannt wird und die Sache nicht kommerziell verwertet wird. Die Mutigeren der Künstler erlauben sogar das und verdienen gegen jede Erwartung Geld damit.

Eines der Pressefotos

Nina Paley ist ein gutes Beispiel dafür, sie hat ihren wirklich sehenswerten Film „Sita sings the blues“ auch zur kommerziellen Verwertung freigegeben und verdient seitdem immer mal wieder ein paar Dollar damit. So im fünfstelligen Bereich! Das hat sie so sehr von der Idee überzeugt, dass sie seitdem als Aktivistin für Creative Commons unterwegs ist.

Ähm, zurück zu mir. Ich finde es einfach gut, wenn ich Bilder, Comics, Nachrichten oder Musik verwenden kann, ohne mir Gedanken darüber machen zu müssen, ob der jeweilige Kreative das als Werbung für sein schaffen auffasst oder glaubt, ich will damit dick Kohle machen. Kohle, die eigentlich ihm zustünde. Und mich deswegen abmahnt. Creative Commons, machen es etwas leichter auch im Hobbybereich ansprechende Inhalte zu produzieren. Gut so. Ende.

Basiswissen Abmahnung/Filesharing

Downloading Communism
©Scruffy Dan and Breane/flickr

Neulich im Bekanntenkreis: Erzwungene Beschäftigung mit dem Thema Abmahnungen bei Filesharing. Während der Recherche bin ich  auf der Seite der Kanzlei Forsthoff auf eine sehr brauchbare PDF-Datei zum Thema gestoßen, die all das verständlich zusammenfasst, was ich mir vorher auf anderen Seiten auch schon begegnet war.

Was in der Broschüre fehlt, sind nähere Erläuterungen zur modifizierten Unterlassungserklärung. Dass die verlangte Unterlassungserklärung erstens modifiziert und zweitens unbedingt abzugeben ist, darin sind sich die Kommentatoren ungewohnt einig. Ein guter Start für die eigene Recherche ist hier.