Leistungsschutzrecht

Viel wurde in den letzten Tagen geschrieben über das Leistungsschutzrecht. Das ist schön, da muss ich das nicht noch einmal tun. Obig verlinkter Artikel z.B. erschien in der Zeit. Auch das ist schön, wäre er nämlich auf einer der im Folgenden eingerückten Seiten veröffentlicht, müsstet ihr einen kleinen widerständigen Umweg gehen.

focus.de, bild.de, faz.net, tagesspiegel.de, stern.de, welt.de, bz-berlin.de, mopo.de, berliner-zeitung.de, wuv.de, horizont.net, autobild.de, bams.de, computerbild.de, abendblatt.de, morgenpost.de, gofeminin.de, jolie.de, maedchen.de, bildderfrau.de, onmeda.de, bunte.de, burdastyle.de, chip.de, cinema.de, computeruniverse.net, dld.com, freundin.de, guterrat.de, instyle.de, lesmads.de, nachrichten.de, handelsblatt.com
(Wird ständig automatisch erweitert.)

D64, das Zentrum für digitalen Fortschritt, hat der Welt ein WordPress-Plugin geschenkt (und einen URL-Shortener, aber das nur nebenbei), der Links zu den angegeben Verlagen und deren Veröffentlichungen über eine Seite umleitet, die so aussieht:

Die "Landingpage"

Und sollte es jemals ein Leistungsschutzrecht geben, geht danach eben nichts mehr, gaaaar nichts mehr. Dann erzähl ich´s euch in eigenen Worten, gelegentlich könnte das sogar ein Vorteil sein. Oder es bleibt unerzählt. Schade eigentlich.

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