Cui bono?

Wem zum Vorteil? Mal ehrlich, wer glaubt denn daran, dass der ganze Aufriss, den die Geheimdienste betreiben, der Verhinderung terroristischer Aktivitäten dient? Gesetzt die Zahl stimmt und  23 bis 30 Amerikanern sterben pro Jahr durch jedweden Terror, zumeist im Ausland, dann kommt das doch seltsam unverhältnismässig rüber. Selbst wenn ich mir diese Menschen maximal schützenwert vorstelle, jung und unschuldig, das ganze Leben noch vor sich – ihr wisst schon – dann ließen sich diese statistischen 30 doch mit wesentlich weniger Aufwand retten. Mehr Schülerlotsen zum Beispiel. Bessere Haushaltsleitern, freiere und reinere Drogen oder weniger Waffenexporte fallen mir als nächstes ein. 30 junge Leben sind schnell gerettet, selbst 30.000. Die Welt ist voller Gefahren und die meisten davon sind besser vorherzusehen als es die Taten politisierter Gewalttäter sind. Leben retten kann sehr einfach sein.

Wem also dient der Quatsch, der gerade weltweit geschieht? Der Telepolis-Autor Paul Schreyer hat da eine Idee und trägt sie ganz ohne Aluhut vor: Wer lenkt die Dienste?

Und klar, alles nicht neu, haben wir immer schon gewusst. Aber die anderen, die könnten das jetzt auch wissen. Müssten es nur lesen.

Seit heute gilt …

… die Neuregelung zur Bestandsdatenauskunft. Die muss jetzt noch in den Polizeigesetzen der Länder umgesetzt werden, aber ist das erstmal geschehen, haben wir ein paar potentielle Mitleser mehr in unseren Postfächern zu erwarten. Es gilt, dass schon bei Ordnungswidrigkeiten (falsch parken ist ein beliebtes Beispiel, und wir dachten, es ginge um Terrorismus) die Bestandsdaten bei den Providern abgefragt werden dürfen, einschließlich der PINs, PUKs und Passwörter.

Dass da vorher ein Richter seine Unterschrift druntersetzen muss, sollte Euch nicht wirklich beruhigen; die Richter haben gar keine Zeit, die Anträge zu prüfen und nur die allerwenigsten werden abgelehnt (deutlich unter einem Prozent). Und, ach ja, ihr müsst über die Abfrage informiert werden. Allerdings nur, solange das die Ermittlung nicht gefährdet. Da das in der Regel der Fall zu sein scheint (in der Vergangenheit wurde ähnlichen Informationspflichten noch nie nachgekommen), werdet ihr vermutlich auch nicht informiert werden.

Es ist damit zu rechnen, dass das Gesetzt zum zweiten Mal vor dem Verfassungsgericht landet.  (Quelle: heise und andere)

Update (1.6.2013): Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht wurde von zwei Piraten eingelegt. Wer will, kann sich daran beteiligen.