Betreff: Mitnutzung von WLANs

 

Der Digitale Gesellschaft e.V. hat heute einen Gesetzentwurf für die haftungsrechtliche Gleichstellung von normalen Bürgern sowie Gewerbetreibenden, die einen Internet-Zugang via WLAN anbieten, mit kommerziellen Internetprovidern vorgestellt (PDF). Damit sollen auch die “Mini-Provider” von der Haftungsfreiheit profitieren, die derzeit bereits für große Provider wie etwa T-Online gilt. So kann rechtlich sichergestellt werden, dass private Nutzer, aber z.B. auch Cafés und Geschäfte ihre Netze anderen zur Verfügung stellen können, die auf die Mitnutzung von Internetzugängen angewiesen sind, ohne unkalkulierbare Risiken in Kauf nehmen zu müssen.

Bei der Digitalen Gesellschaft weiterlesen

LoTec

Update (28.6.2012): Und die Piratendatei unterstützt den Vorschlag. Interessant auch die thematische Verknüpfung mit Hartz4-Empfängern im Artikel.

»In vielen Ländern sind öffentliche WLAN-Netze längst üblich. Das ist ein echter Standortvorteil«, sagt Markus Barenhoff.

»Mittlerweile ist es üblich, dass Schüler an weiterführenden Schulen für Hausaufgaben im Internet recherchieren. Kinder und Jugendliche aus prekären Haushalten werden hier also doppelt benachteiligt. Offene Netze sind deshalb auch für eine Chancengleichheit in der Bildung essenziell«, ergänzt Johannes Ponader, politischer Geschäftsführer der Piratenpartei Deutschland.

Leistungsschutzrecht

Viel wurde in den letzten Tagen geschrieben über das Leistungsschutzrecht. Das ist schön, da muss ich das nicht noch einmal tun. Obig verlinkter Artikel z.B. erschien in der Zeit. Auch das ist schön, wäre er nämlich auf einer der im Folgenden eingerückten Seiten veröffentlicht, müsstet ihr einen kleinen widerständigen Umweg gehen.

focus.de, bild.de, faz.net, tagesspiegel.de, stern.de, welt.de, bz-berlin.de, mopo.de, berliner-zeitung.de, wuv.de, horizont.net, autobild.de, bams.de, computerbild.de, abendblatt.de, morgenpost.de, gofeminin.de, jolie.de, maedchen.de, bildderfrau.de, onmeda.de, bunte.de, burdastyle.de, chip.de, cinema.de, computeruniverse.net, dld.com, freundin.de, guterrat.de, instyle.de, lesmads.de, nachrichten.de, handelsblatt.com
(Wird ständig automatisch erweitert.)

D64, das Zentrum für digitalen Fortschritt, hat der Welt ein WordPress-Plugin geschenkt (und einen URL-Shortener, aber das nur nebenbei), der Links zu den angegeben Verlagen und deren Veröffentlichungen über eine Seite umleitet, die so aussieht:

Die "Landingpage"

Und sollte es jemals ein Leistungsschutzrecht geben, geht danach eben nichts mehr, gaaaar nichts mehr. Dann erzähl ich´s euch in eigenen Worten, gelegentlich könnte das sogar ein Vorteil sein. Oder es bleibt unerzählt. Schade eigentlich.

ACTA

Was ist eigentlich dieses

ACTA

?

Update (5.7.2012):

Das Europaparlament hat das umstrittene Urheberrechtsabkommen ACTA endgültig abgelehnt. […] In der EU ist das Abkommen damit vom Tisch, weil es ohne Zustimmung des Europaparlaments in der EU nicht in Kraft treten kann.

http://www.tagesschau.de/ausland/acta228.html

aber: Denkt nicht, das Ding ist jetzt vom Tisch! Karel De Gucht, European Commissioner for Trade ACTA, hat am 20. Juni in „Making the right choice“ schonmal die Richtung vorgegeben, wie es im Falle einer Ablehnung durch das Europaparlament weitergeht. Dazu muss man wissen, dass das Abkommen ohnehin noch vor dem Europäischen Gerichtshof geprüft worden wäre. Beziehungsweise wird (obwohl man es sich nach der sehr eindeutigen Ablehnung eigentlich sparen könnte!), denn mit Hilfe des Urteils will die Kommission ACTA überarbeiten und dann in eine 2. Abstimmungsrunde schicken.