Betreff: Mitnutzung von WLANs

 

Der Digitale Gesellschaft e.V. hat heute einen Gesetzentwurf für die haftungsrechtliche Gleichstellung von normalen Bürgern sowie Gewerbetreibenden, die einen Internet-Zugang via WLAN anbieten, mit kommerziellen Internetprovidern vorgestellt (PDF). Damit sollen auch die “Mini-Provider” von der Haftungsfreiheit profitieren, die derzeit bereits für große Provider wie etwa T-Online gilt. So kann rechtlich sichergestellt werden, dass private Nutzer, aber z.B. auch Cafés und Geschäfte ihre Netze anderen zur Verfügung stellen können, die auf die Mitnutzung von Internetzugängen angewiesen sind, ohne unkalkulierbare Risiken in Kauf nehmen zu müssen.

Bei der Digitalen Gesellschaft weiterlesen

LoTec

Update (28.6.2012): Und die Piratendatei unterstützt den Vorschlag. Interessant auch die thematische Verknüpfung mit Hartz4-Empfängern im Artikel.

»In vielen Ländern sind öffentliche WLAN-Netze längst üblich. Das ist ein echter Standortvorteil«, sagt Markus Barenhoff.

»Mittlerweile ist es üblich, dass Schüler an weiterführenden Schulen für Hausaufgaben im Internet recherchieren. Kinder und Jugendliche aus prekären Haushalten werden hier also doppelt benachteiligt. Offene Netze sind deshalb auch für eine Chancengleichheit in der Bildung essenziell«, ergänzt Johannes Ponader, politischer Geschäftsführer der Piratenpartei Deutschland.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert